Skip navigation links
10 Gründe für eine Investition in der Türkei
Investoren-Info
Vor der Ankunft in der Türkei
Beantragen einer Arbeitserlaubnis in der Türkei
Beantragen einer Aufenthaltsgenehmigung in der Türkei
Unternehmensgründung in der Türkei
Vermögensübertragung
Geschäftskosten in der Türkei
Finanzierung eines Geschäftsbetriebs
Staatliche Förderung
Mitarbeiter und Sozialbeiträge
Beschäftigungsbedingungen
Kündigung von Beschäftigungsverhältnissen
Türkisches Sozialversicherungssystem
Steuern
Spezielle Investitionszonen
Bevölkerung und Arbeitskräfte
Regulierungs- und Aufsichtsbehörden
Infrastruktur und Logistik
Makroökonomische Indikatoren
ADI in der Türkei
Außenhandel
Investitionsgesetze
Assistent für den Investitionsprozess
Diese Seite gibt es Druckansicht Seite.
Klicken Sie hier, um zu der Seite zurückzukehren.
Seite drucken
 

Regulierungs- und Aufsichtsbehörden 

Regulierungs- und Aufsichtsbehörden regulieren und überwachen die unterschiedlichen Märkte im Einklang mit den Anforderungen einer funktionsfähigen Marktwirtschaft. Einige der wichtigsten Einrichtungen in der Türkei ind die Kartellbehörde, die Energiemarktaufsichtsbehörde, die Bankenaufsichtsbehörde, die Behörde für Informations- und Kommunikationstechnologien und die Marktaufsichtsbehörde für Tabak, Tabakwaren und alkoholische Getränke.


1. Kartellbehörde

 

Die Kartellbehörde ist verantwortlich für den Wettbewerb auf den Märkten. Ihre grundlegenden Aufgaben und Befugnisse sind:

 

a) Untersuchung, Ermittlung und Nachforschung bei Tätigkeiten und offiziellen Transaktionen, die im Wettbewerbsgesetz definiert sind (entweder auf Anfrage oder auf eigene Initiative); Durchführung erforderlicher Maßnahmen, um Verstöße gegen das Gesetz zu unterbinden; Durchsetzung administrativer Richtlinien
b) Beurteilung der Anträge auf Freistellung und Erteilung von Freistellungsbescheinigungen für entsprechende Abkommen, die den Wettbewerb verzerren könnten
c) Ständige Beobachtung der Märkte, auf die sich die Freistellungen und Negativbescheinigungen beziehen, sowie deren Neubewertung, falls Änderungen auf diesen Märkten oder in der Position der Parteien festgestellt werden
d) Bewertung von Fusionen und Übernahmen und deren Genehmigung nach den festgelegten Kriterien

 

www.rekabet.gov.tr

 

2. Energiemarktaufsichtsbehörde

 

Die Energiemarktaufsichtsbehörde (EMRA) reguliert und kontrolliert den Energiemarkt. Sie ist in der Ausführung ihrer Aufgaben vollkommen unabhängig und gewährleistet, dass Verbraucher auf zuverlässige und umweltschonende Weise mit Energie von hoher Qualität und zu geringen Kosten versorgt werden. Die Hauptaufgaben der Energiemarktaufsichtsbehörde sind:

 

a) Regulierung und Überwachung der Märkte für Strom, Erdgas, Öl und LPG (Liquid Petroleum Gas, Flüssiggas)
b) Schaffung eines finanziell nachhaltigen, stabilen und transparenten Energiemarktes in einem Wettbewerbsumfeld

 

www.epdk.gov.tr


3. Bankenaufsichtsbehörde

 

Die Bankenaufsichtsbehörde (BRSA) schützt die Rechte und Ansprüche von Bankkunden, verhindert jegliche Geschäfte und Transaktionen, die ein Risiko für geregelte und sichere Bankgeschäfte darstellen oder der Wirtschaft schaden, und unterstützt das effiziente Funktionieren des Kreditsystems. Die Hauptziele der Aufsichtsbehörde sind:

 

a) Förderung der Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit des Bankensektors
b) Sicherung des Vertrauens in den Bankensektor
c) Minimierung potenzieller negativer Auswirkungen des Bankensektors auf die Wirtschaft
d) Verbesserung der Stabilität des Bankensektors
e) Schutz der Rechte von Bankkunden

 

www.bddk.org.tr

 

4. Kapitalmarktkommission

 

Die türkische Kapitalmarktkommission (CMB) ist die Regulierungs- und Aufsichtsbehörde für die Wertpapiermärkte der Türkei. Auf Grundlage des Kapitalmarktgesetzes, das 1981 in Kraft trat, hat die Kommission in den letzten 19 Jahren detaillierte Bestimmungen entworfen, um die Märkte zu organisieren und Kapitalmarktinstrumente und -institutionen zu entwickeln. Im Rahmen ihrer grundlegenden Zielsetzung – eines gerechten und geordneten Funktionierens der Märkte und des Schutzes der Rechte von Investoren – nimmt die Kapitalmarktkommission zahlreiche Aufgaben wahr.

 

Abhängig vom Entwicklungsstadium der Märkte und der wirtschaftlichen Lage ändern sich gelegentlich die Prioritäten, aber das Hauptziel bleibt unverändert: die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen, um die Entwicklung der Kapitalmärkte zu fördern und dadurch zur effizienten Verteilung finanzieller Ressourcen im Land beizutragen, während gleichzeitig die Rechte von Investoren gewahrt werden. Die Kommission verfolgt das Ziel, innovative Verordnungen zu erlassen und den Markt zu beaufsichtigen, um die Gerechtigkeit, Effizienz und Transparenz der türkischen Kapitalmärkte zu gewährleisten und ihre Wettbewerbsfähigkeit auf internationaler Ebene zu verbessern.

 

Die Kommission nimmt ihre gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben mit großer Sorgfalt wahr. Sie ist für folgende Bereiche zuständig:

 

a) Regulierung und Überwachung der Wertpapiermärkte und ihrer Institutionen
b) Festlegung der Arbeitsprinzipien der Kapitalmärkte
c) Schutz der Rechte und Interessen von Investoren

 

www.cmb.gov.tr

 

5. Behörde für Informations- und Kommunikationstechnologien

 

Die Behörde für Informations- und Kommunikationstechnologien (BTK) handhabt die Regulierung, Genehmigung, Abstimmung und Überwachung der Aktivitäten im Telekommunikationsmarkt. Die Hauptaufgaben der Behörde sind:

 

a) Erstellung der erforderlichen Pläne im Bereich der Telekommunikation und deren Vorlage beim Verkehrsministerium
b) Beobachtung der technologischen Entwicklungen in der Telekommunikation in Zusammenarbeit mit Universitäten und privaten Einrichtungen
c) Beobachtung, Kontrolle, Untersuchung und Bewertung von Implementierungen in der Telekommunikation
d) Stellungnahmen zur Konzessionsvergabe für Dienstleistungen und/oder Infrastruktur im Telekommunikationssektor
e) Festlegung der allgemeinen Kriterien für Tarife, Vertragsbestimmungen und technische Angelegenheiten, die für die Nutzer von Telekommunikationsdiensten und -infrastruktur sowie für andere Betreiber bei deren Nutzung von Verbindungen zwischen Telekommunikationsnetzen zur Anwendung kommen
f) Festlegung und Implementierung von Leistungsstandards für Aspekte der Telekommunikation
g) Ergreifen von Maßnahmen zum Schutz von Verbraucherrechten

 

www.btk.gov.tr

 

6. Marktaufsichtsbehörde für Tabak, Tabakwaren und alkoholische Getränke

 

Die Marktaufsichtsbehörde für Tabak, Tabakwaren und alkoholische Getränke (TAMRB) handhabt die Regulierung und Überwachung von Tätigkeiten im Zusammenhang mit Tabak, Tabakwaren und alkoholischen Getränken. Die Hauptaufgaben der Aufsichtsbehörde sind:

 

a) Regulierung und Überwachung der Tabakproduktion, Erteilung von Genehmigungen für die Einfuhr von Tabaksaat und den Handel mit Tabak, Regulierung, Beobachtung und Überwachung von Tabakproduzenten auf Grundlage eines schriftlichen Vertrags, Kauf und Verkauf von Tabakwaren in öffentlichen Auktionen
b) Erteilung von Genehmigungen für die Gründung von Tabakfabriken, Kontrolle ihrer Produktion, Aktivitäten, Übergaben und Schließungen, Überwachung von Tabakvorräten und –lagern, Erteilung von Kompatibilitätsgenehmigungen für Tabaklagerhäuser
c) Überwachung der in diesem Sektor tätigen Unternehmen
d) Erteilung von Produktionsgenehmigungen, Verkaufsgenehmigungen und Genehmigungen zur Einrichtung von Produktionsstätten von Tabakwaren
e) Regulierung des Marktes für Ethylalkohol, Methanol, destillierte und fermentierte alkoholische Getränke, Ausarbeitung nationaler Regulierungsstrategien, Sicherstellung der Einhaltung von EU-Bestimmungen

 

www.tapdk.gov.tr

 

7. Privatisierungsbehörde

 

Die Privatisierungsbehörde hat andere Aufgaben als die oben aufgeführten autonomen Marktaufsichtsbehörden. Als unabhängiges administratives Organ trägt sie die volle Verantwortung für die Privatisierungsaktivitäten in der Türkei und ist daher von großer Bedeutung für Direktinvestoren. Der Oberste Privatisierungsrat und die Privatisierungsbehörde sind für die Durchführung der Privatisierungstransaktionen in der Türkei zuständig. Die Hauptaufgaben der Behörde sind:

 

a) Entscheidung, ob Unternehmen die Kriterien für eine Privatisierung erfüllen
b) Finanzielle und rechtliche Vorbereitung der Unternehmen auf den Privatisierungsprozess
c) Ausarbeitung eines Terminplans für die Abwicklung von Privatisierungsverfahren
d) Vorbereitung des Privatisierungsprozesses für die geeigneten, ausgewählten Unternehmen
e) Wahl der erforderlichen Privatisierungsmethoden für die ausgewählten Unternehmen
f) Bestimmung von Rationalisierungsmethoden für Unternehmen, deren Privatisierung bereits begonnen hat
g) Zeitweiliger oder endgültiger Abschluss der Aktivitäten von Unternehmen, deren Privatisierung bereits begonnen hat
h) Entscheidung über die mögliche Auflösung von Unternehmen, die sich in der Privatisierung befinden

 

www.oib.gov.tr