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Investitionsgesetze 

Das Wirtschaftsrecht der Türkei ist einfach und richtet sich nach internationalen Standards. Außerdem bietet es allen Investoren gleichrangige Behandlung. Durch kürzliche Gesetzesänderungen wurde das Investitionsumfeld in der Türkei noch weiter verbessert.

 

1. Rechtlicher Rahmen für ausländische Direktinvestitionen

 

Das Gesetz für ausländische Direktinvestitionen (ADI) hat folgende Ziele:

 

  • Fördern von ADI im Land
  • Schützen der Rechte ausländischer Investoren
  • Angleichen von Investoren und Investitionen an internationale Standards
  • Einrichten eines auf Benachrichtigungen anstelle von Genehmigungen aufbauenden Systems für ADI
  • Erhöhen des ADI-Aufkommens durch geradlinige Richtlinien und Verfahren

 

Das ADI-Gesetz definiert die Begriffe „ausländischer Investor“ und „ausländische Direktinvestitionen“ und erläutert die grundlegenden ADI-Prinzipien wie Investitionsfreiheit, Gleichbehandlung mit einheimischen Investoren, Enteignung und Verstaatlichung, Abtretungen, Zugriff auf Immobilien und Grundbesitz, Schlichtungsverfahren, Bewertung von Sachkapital, Beschäftigung von ausländischen Fachkräften und Verbindungsbüros.

 

Die Verordnung zur Implementierung des ADI-Gesetzes umfasst Folgendes:

 

  • Spezifizierung der Verfahren und Grundsätze für die im ADI-Gesetz niedergelegten Sachverhalte

 

Ziele des neuen ADI-Gesetzes zu Arbeitsgenehmigungen für Ausländer:

 

  • Regulieren der von Ausländern durchgeführten Arbeit
  • Darlegen der Regeln auf der Ausländern ausgehändigten Arbeitserlaubnis 

 

2. Bilaterale Abkommen

 

2. a. Bilaterale Abkommen zur Förderung und zum Schutz von Investitionen

 

Seit 1962 hat die Türkei bilaterale Abkommen zur Förderung und zum Schutz von Investitionen mit Ländern geschlossen, die ein Potenzial für intensivere bilaterale Beziehungen im Investitionsbereich zeigen. Das Hauptziel dieser Abkommen besteht darin, durch die Festlegung von Standards für die Behandlung von Investoren und deren Investitionen in den jeweiligen Ländern ein günstiges Umfeld für die wirtschaftliche Kooperation zwischen den Vertragsparteien zu schaffen. Sie dienen dazu, die Kapitalströme zwischen den Vertragsparteien zu fördern und ein stabileres Investitionsumfeld zu schaffen. Außerdem wird mit den Bestimmungen zur internationalen Schiedsgerichtsbarkeit ein Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten festgelegt, die sich zwischen Investoren und dem Gastgeberland ergeben können. Die Türkei hat Abkommen über bilaterale Investitionen mit 72 Ländern unterzeichnet. 
 

72 Länder

Afghanistan, Ägypten, Albanien, Argentinien, Aserbaidschan, Äthiopien, Australien, Bangladesch, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, China, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Indien, Indonesien, Iran, Israel, Italien, Japan, Jordanien, Kasachstan, Katar, Kirgisistan, Kroatien, Kuba, Kuwait, Lettland, Libanon, Litauen, Luxemburg, Marokko, Mazedonien, Malaysia, Malta, Moldawien, Mongolei, Niederlande, Oman, Österreich, Pakistan, Philippinen, Polen, Portugal, Rumänien, Russische Föderation, Saudi-Arabien, Schweden, Schweiz, Serbien, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Südkorea, Syrien, Tadschikistan, Thailand, Tunesien, Turkmenistan, Ukraine, Ungarn, Usbekistan, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten, Weißrussland.

 
2. b. Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

 

Die Türkei hat mit 75 Ländern Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung geschlossen. Dies bedeutet, dass die im ersten Land gezahlten Steuern auf die im zweiten Land anfallenden Steuern angerechnet werden und so eine doppelte Besteuerung vermieden wird.


75 LänderÄgypten, Albanien, Algerien, Aserbaidschan, Äthiopien, Bahrain, Bangladesch, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, China, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Indien, Indonesien, Iran, Irland, Israel, Italien, Japan, Jemen, Jordanien, Kasachstan, Katar, Kirgisistan, Kuwait, Kroatien, Lettland, Libanon, Litauen, Luxemburg, Malaysia, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Mongolei, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Oman, Österreich, Pakistan, Polen, Portugal, Rumänien, Russische Föderation, Saudi-Arabien, Schweden, Serbien, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Südafrika, Sudan, Südkorea, Syrien, Tadschikistan, Thailand, Tschechische Republik, Tunesien, Türkische Republik Nordzypern, Turkmenistan, Ukraine, Ungarn, Usbekistan, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten, Weißrussland.

 

Die Türkei arbeitet fortlaufend darauf hin, den Geltungsbereich ihrer Doppelbesteuerungsabkommen auf weitere Länder auszudehnen.  

 

2. c. Sozialversicherungsabkommen

 

Die Türkei hat mit 22 Ländern Sozialversicherungsabkommen unterzeichnet, die für eine weitaus bessere internationale Mobilität ausländischer Arbeitskräfte sorgen. Die Liste dieser Länder wird mit der zunehmenden Anzahl von ADI-Quellen weiter wachsen.

 

22 Länder

Albanien, Österreich, Aserbaidschan, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Georgien, Kanada und die Provinz Quebec, Libyen, Luxemburg, Mazedonien, Niederlande, Norwegen, Rumänien, Schweden, Schweiz, Tschechische Republik, Türkische Republik Nordzypern, Vereinigtes Königreich.

 

3. Zollunions- und Freihandelsabkommen (FHA)

 

1996 trat ein Zollunionsabkommen zwischen der Türkei und der Europäischen Union in Kraft, nach dem der Handel zwischen der Türkei und den EU-Ländern ohne Zollbeschränkungen stattfinden kann. Die Zollunion zwischen der EU und der Türkei stellt einen Schritt auf dem Weg zur Vollmitgliedschaft der Türkei in der EU dar.


Die Türkei verfügt über FHA mit 20 Ländern, sodass eine Freihandelszone entsteht, in der die Länder in gegenseitigem Einverständnis auf Ausfuhrzölle, Kurse und Bevorzugungen für die meisten gehandelten Waren und Dienstleistungen verzichten. Aus diesem Grund nutzen viele globale Unternehmen die Türkei als zweite Beschaffungsquelle und Fertigungsbasis – nicht nur für die EU und den rasant wachsenden türkischen Markt, sondern auch für Märkte im Nahen Osten, am Schwarzen Meer und in Afrika. Die Türkei bietet zudem relativ kostengünstige, aber zugleich qualifizierte Arbeitskräfte und kosteneffektive Transportmöglichkeiten. In den in der nachstehenden Liste mit einem Stern (*) markierten Ländern wird das Abkommen derzeit ratifiziert.

 

20 LänderÄgypten, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Chile, Georgien, Island, Israel, Jordanien, Kroatien, Libanon*, Liechtenstein, Marokko, Mazedonien, Montenegro, Norwegen, Palästinensische Gebiete, Schweiz, Serbien, Syrien, Tunesien.

 

Verwandte Dateien

FDI Law in Turkey
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