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Finanzierung eines Geschäftsbetriebs 

Das türkische Finanzsystem besteht aus zwei Hauptfinanzmärkten: dem Kapitalmarkt und dem Geldmarkt. Voraussetzung für den Zugang zum Kapitalmarkt ist die Registrierung des Unternehmens und Durchführung eines ersten öffentlichen Zeichnungsangebots an der Istanbuler Börse (ISE), während der Geldmarkt verschiedene Möglichkeiten der Kreditaufnahme bietet.

 

Der Kreditmarkt umfasst Banken sowie Factoring-, Leasing- und Versicherungsgesellschaften. Es gibt drei Arten von Banken in der Türkei: Depositenbanken, Entwicklungs-/Investmentbanken und Beteiligungsbanken. Im Juni 2011 boten 48 Banken dieser Kategorien mit insgesamt mehr als 10.000 Zweigstellen und nahezu 200.000 Mitarbeitern ihre Dienste in der Türkei an.

 

Die fortlaufende Umsetzung struktureller Reformen im Bankensektor seit den frühen 2000er-Jahren führte zu einem rasanten Wachstum im letzten Jahrzehnt. Der Wert des Gesamtvermögens stieg von 130 Milliarden US-Dollar (Dezember 2002) auf 686 Milliarden US-Dollar (Mai 2011). Gleichzeitig erhöhte sich der Anteil am BIP im gleichen Zeitraum von 57 % auf 85 %.

 

Einige wichtige Verhältnisse des türkischen Bankensektors mit Stand vom Mai 2011:

 

  • Eigenkapitalquote: 17,9 %
  • Gesamtkredite/Gesamteinlagen: 92,7 %
  • Nettogewinn/Gesamtvermögen: 0,58 %
  • Nettogewinn/Gesamteigenkapital: 4,1 %

 

Die Banken gewähren üblicherweise Kredite an kleine Unternehmen, die durch die Vorräte oder Forderungen der Firma besichert sind. Normalerweise wird die Höhe der Kreditsumme anhand von Formeln unter Berücksichtigung der Vorräte und Forderungen berechnet. Ein Großteil der Finanzierung kleiner Betriebe erfolgt durch Bankkredite, für die der Geschäftsinhaber persönliche Sicherheiten, wie z. B. ein Hauseigentum, stellt. Die Small Business Administration (SBA) vergibt Kredite an kleine Unternehmen und auch neu gegründete Firmen. Antragstellung und Verwaltung der SBA-Darlehen erfolgt über die örtlichen Banken.

 

Eine andere verwandte Geschäftspraxis ist das so genannte „Factoring“. Der Factor erwirbt dabei Forderungen und übernimmt das Zahlungsrisiko. Eine weitere Finanzierungsmethode ist das Leasing, ein Finanzprodukt, das mit dem Gesetz über Finanzierungsleasing, Nr. 3226 aus dem Jahr 1985, eingeführt wurde. Als Leasingobjekt kommen bewegliche oder unbewegliche Güter jeder Art, ausgenommen immaterielle Rechte, in Frage. Leasingverhältnisse in der Türkei können als Inlandsleasing, grenzüberschreitendes Leasing, Sale-and-lease-back-Leasing und Sales-Aid-Leasing ausgestaltet sein.