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Staatliche Förderung 

Das Investitionsförderungssystem der Türkei

 

Das Investitionsförderungsprogramm wird ständig mit dem Ziel überarbeitet, Investitionen in der Fertigung und den zugehörigen Dienstleistungen sowie dem Energiesektor zu fördern und den Export anzukurbeln. Ansässige und ausländische Investoren haben gleichermaßen Zugriff auf:

 

A. Das allgemeine Investitionsförderungssystem
B. Förderungen von großen Investitionen
C. Förderung nach Region und Sektor
D. F&E-Unterstützung
E. Unterstützung von KMU
F. Programm für Dissertationen in der Industrie (SANTEZ)
G. Kredite für technische Entwicklungsprojekte
H. Schulungsmittel
I. Staatliche Zuschüsse für Exporte

 

 

A. Allgemeines Investitionsförderungssystem

 

Das allgemeine Investitionsförderungssystem ist in erster Linie ein Steuervergünstigungsprogramm, wobei in einigen Fällen auch Darlehen möglich sind. Die Umsetzung des türkischen Förderungssystems fällt je nach Standort, Umfang und Empfänger der Förderungen unterschiedlich aus.

 

Die wichtigsten Fördermittel sind die folgenden:

 

1) Befreiung von Einfuhrabgaben: Befreiung von Zollgebühren für importierte Maschinen und Anlagen bei Projekten mit Förderurkunde

2) Befreiung von der Mehrwertsteuer: Befreiung von der Mehrwertsteuer für vor Ort erworbene oder importierte Maschinen und Anlagen bei Projekten mit Förderurkunde

 

B. Förderungen von großen Investitionen

 

1) Unternehmenssteuersätze im Bereich von 2–10 % für Investitionen, die vor dem 31.12.2011 begonnen werden
2) Sozialversicherungsanteil für Arbeitgeber über bis zu sieben Jahre für Investitionen, die nach dem 31.12.2011 begonnen werden
3) Zuteilung von staatlichem Land

 

Chemikalien:

  • Investitionen in Gesamthöhe von mindestens 1 Milliarde türkischen Lira in der Produktion chemischer Rohstoffe.
  • Investitionen in Gesamthöhe von mindestens 300 Millionen türkischen Lira in andere chemische Produktionen.

Ölindustrie:

  • Investitionen in Gesamthöhe von mindestens 1 Milliarde türkischen Lira.

Transitpipeline-Dienstleistungen:

  • Investitionen in Gesamthöhe von mindestens 50 Millionen türkischen Lira.

Automobilsektor:

  • Investitionen in Gesamthöhe von mindestens 250 Millionen türkischen Lira.

Schienennetz:

  • Investitionen in Gesamthöhe von mindestens 50 Millionen türkischen Lira.

Häfen:

  • Investitionen in Gesamthöhe von mindestens 250 Millionen türkischen Lira.

Elektronik:

  • Investitionen in die Produktion von LCD-/Plasmabildschirmen in Gesamthöhe von mindestens 1 Milliarde türkischen Lira.
  • Investitionen in die Produktion von modularen Schaltschränken in Gesamthöhe von mindestens 150 Millionen türkischen Lira.
  • Investitionen in Laser-TV, 3D-TV und OLED-TV sowie andere Elektronikbereiche, darunter Informations- und Kommunikationstechnologien, in Gesamthöhe von mindestens 50 Millionen türkischen Lira.

Medizinische und optische Geräte:

  • Investitionen in Gesamthöhe von mindestens 50 Millionen türkischen Lira.

Pharmazeutika:

  • Investitionen in Gesamthöhe von mindestens 100 Millionen türkischen Lira.

Luftfahrtindustrie:

  • Investitionen in Gesamthöhe von mindestens 50 Millionen türkischen Lira.

Maschinen:

  • Investitionen in Gesamthöhe von mindestens 50 Millionen türkischen Lira.

Bergbau:

  • Investitionen in Erzverarbeitungsanlagen und integrierte Metallproduktionswerke (nur Metalle der Gruppe IV/c laut Definition im Bergbaugesetz, Nr. 3213) in Gesamthöhe von mindestens 50 Millionen türkischen Lira.
     

GESENKTE UNTERNEHMENSSTEUER (%)

 

GROSSE INVESTITIONEN

 

INVESTITIONEN MIT BEGINN VOR DEM 31.12.2010

INVESTITIONEN MIT BEGINN NACH DEM 31.12.2011

ZONEN

ANTEIL DER EIGENINVESTITION*

BETREFFENDE UNTERNEH-

MENSSTEUER*

 ANTEIL DER EIGENINVESTITION* 

BETREFFENDE UNTERNEH-

MENSSTEUER*

1

30

10

25

10

2

40

8

35

8

3

50

4

45

4

4

70

2

65

2

*Die gesenkte Unternehmenssteuer  wird angesetzt, bis der verringerte Steuerbetrag den Satz für den Eigenanteil erreicht.

 

SOZIALVERSICHERUNGSANTEIL FÜR ARBEITGEBER* 

 

GROSSE INVESTITIONEN

ZONEN

INVESTITIONEN MIT BEGINN VOR DEM 31.12.2011

INVESTITIONEN MIT BEGINN NACH DEM 31.12.2012

1

2 Jahre

-

2

3 Jahre

-

3

5 Jahre

3 Jahre

4

7 Jahre

5 Jahre

*Die Dauer der vom Finanzamt getragenen Sozialversicherungsanteile gilt bis zu einem Mindestlohn-Deckelbetrag.

 

Der vom Staat getragene Arbeitnehmeranteil des Sozialversicherungsbeitrags kann jedoch folgende Sätze nicht übersteigen:

 

ZONEN

Anteil der Eigeninvestition / große Investitionen (%)

1

2

2

3

3

5

4

7

 

C. Förderung nach Region und Sektor

 

1) Unternehmenssteuersätze im Bereich von 2–10 % für Investitionen, die vor dem 31.12.2011 begonnen werden
2) Sozialversicherungsanteil für Arbeitgeber über bis zu sieben Jahre für Investitionen, die vor dem 31.12.2011 begonnen werden

3) Zuteilung von staatlichem Land
4) Zinsbeteiligung (Zonen 3 und 4)

 

Zone 1: Es werden Investitionen in Bereiche gefördert, in denen im Allgemeinen moderne Technologien erforderlich sind, z. B. in die Automobil- und Lieferindustrie, Elektronik, Pharmazeutik, Maschinen und medizinische oder optische Geräte.

 

Zone 2: Es werden grundsätzlich technologieintensive Sektoren gefördert. In diesem Rahmen stehen Fördermittel für Investitionen in Maschinen, intelligente, multifunktionale Textilien, nicht metallische Mineralerzeugnisse, Papier sowie Lebensmittel zur Verfügung.

 

Zone 3 und Zone 4: Es werden Investitionen in die Agrarwirtschaft, die agrarwirtschaftliche Fertigungsindustrie sowie die Branchen Bekleidung, Kunststoffe, Gummi, Metallwaren, Tourismus, Gesundheit und Bildung gefördert.


Einige weitere Sektoren werden unabhängig von ihrem Standort gefördert:

 

1. Die Investitionsarten, die von speziellen, vom Industrie- und Handelsministerium eingerichteten organisierten Industriezonen abgedeckt werden, können regionale Fördermittel erhalten (mit Ausnahme der Zonen in Istanbul), selbst wenn sie nicht zu den ausgewählten Sektoren mit Betriebsstätte in der Region gehören.

 

2. Mit der Fracht- oder Personenbeförderung auf dem Seeweg im Zusammenhang stehende Investitionen können die Fördermittel der Zone 2 erhalten, und mit der Fracht- oder Personenbeförderung auf dem Luftweg im Zusammenhang stehende Investitionen können die Fördermittel der Zone 1 erhalten. Für Privatflugbetriebe stehen keine Fördermittel zur Verfügung.

 

3. Schienennetzinvestitionen aus dem privaten Sektor in die städteübergreifende Fracht- oder Personenbeförderung, sowie Schienennetzinvestitionen für die örtliche Beförderung können in allen Regionen Fördermittel erhalten. In Fällen, in denen Beförderungsaktivitäten in mehreren Regionen zur Verfügung stehen, werden die Ausgaben für Träger anhand der Fördermittel für die Region auf der niedrigsten Entwicklungsstufe erstattet. 

 

4. Investitionen für Heiz-/Kühlanlagen in Wohnungsbauvorhaben, die mit Erdwärme oder Kraftwerkabwärme betrieben werden, können regionale Fördermittel erhalten.  

 

GESENKTE UNTERNEHMENSSTEUER* (%) 

 

INVESTITIONEN NACH REGION UND SEKTOR

 

INVESTITIONEN MIT BEGINN VOR DEM 31.12.2010

INVESTITIONEN MIT BEGINN VOR DEM 31.12.2011

ZONEN

ANTEIL DER EIGENINVESTITION*

BETREFFENDE UNTERNEH-MENSSTEUER*

ANTEIL DER EIGENINVESTITION*

BETREFFENDE UNTERNEH-MENSSTEUER*

1

20

10

15

10

2

30

8

25

8

3

40

4

35

4

4

60

2

55

2

*Die gesenkte Unternehmenssteuer wird angesetzt, bis der verringerte Steuerbetrag den Satz für den Eigenanteil erreicht.

 

SOZIALVERSICHERUNGSANTEIL FÜR ARBEITGEBER*

 

INVESTITIONEN NACH REGION UND SEKTOR

ZONEN

INVESTITIONEN MIT BEGINN VOR DEM 31.12.2011

INVESTITIONEN MIT BEGINN NACH DEM 01.01.2012

1

2 Jahre

-

2

3 Jahre

-

3

5 Jahre

3 Jahre

4

7 Jahre

5 Jahre

*Die Dauer der vom Finanzministerium getragenen Sozialversicherungsanteile gilt bis zu einem Mindestlohn-Deckelbetrag.

 

Der vom Staat getragene Arbeitnehmeranteil des Sozialversicherungsbeitrags kann jedoch folgende Sätze nicht übersteigen:

 

ZONEN

Anteil der Eigeninvestition/ große Investitionen (%)

1

6

2

8

3

10

4

14

 

ZINSVERGÜNSTIGUNGEN* (PUNKTE)

 

INVESTITIONEN NACH REGION UND SEKTOR

ZONES

DARLEHEN IN TÜRKISCHEN LIRA

DARLEHEN IN AUSLÄNDISCHEN WÄHRUNGEN

1

-

-

2

-

-

3

3

1

4

5

2

*300.000 türkische Lira für Investitionen in Forschung und Entwicklung und Umweltprojekte, 500.000 türkische Lira für andere Investitionen; der max. Umsetzungszeitraum beträgt 5 Jahre.

 

D. F&E-Unterstützung

 

1) F&E-Gesetz

 

Das F&E-Gesetz sieht spezielle Fördermittel für F&E-Investitionsprojekte in der Türkei vor, sofern mindestens 50 Personen in einer Zentrale für Forschung und Entwicklung beschäftigt sind. Die Fördermittel nach dem neuen Gesetz stehen bis 2024 zur Verfügung und umfassen:

 

  • Steuerliche Abzugsfähigkeit von 100 % der Ausgaben für Forschung und Entwicklung, wenn mehr als 500 Forscher beschäftigt sind. Zusätzlich ist die Hälfte der F&E-Ausgabensteigerung des Betriebsjahrs im Vergleich mit dem Vorjahr steuerlich abzugsfähig.
  • Befreiung von der direkt einbehaltenen Einkommenssteuer für die Mitarbeiter (gültig bis zum 31. Dezember 2023)
  • Befreiung von 50 % der Sozialbeitragszahlungen für Arbeitgeber über einen Zeitraum von fünf Jahren
  • Befreiung von der Stempelgebühr für entsprechende Dokumente
  • Kapital im Rahmen der Techno-Initiative für neue Wissenschaftler bis zu 100.000 türkischen Lira
  • Steuerliche Abzugsfähigkeit bestimmter Mittel von Behörden und internationalen Organisationen

 

2) Förderung von Technologieentwicklungszonen (TDZ)

 

In Technologieentwicklungszonen gelten folgende Vorteile:

 

  • Bezugsfertige Büros zur Miete, ausgebaute Infrastruktur
  • Aus Softwareentwicklungen und Forschung und Entwicklung erlangte Gewinne sind bis zum 31.12.2023 von Einkommens- und Unternehmenssteuern befreit.
  • Lieferungen von Anwendungssoftware, sie ausschließlich in Technologieentwicklungszonen hergestellt wurde, sind bis zum 31.12.2023 von der Umsatzsteuer befreıt.
  • Gehälter von in der Zone angestellten Forschern sowie Software- und F&E-Mitarbeitern sind bis zum 31.12.2023 von persönlichen Einkommenssteuern befreit.
  • 50 % des Arbeitgeberanteils an den Sozialversicherungsabgaben werden bis zum 31.12.2024 für fünf Jahre vom Staat übernommen.

 

3) Der wissenschaftliche und technische Forschungsrat der Türkei (TÜBITAK) und die Türkische Stiftung für Technologieentwicklung (TTGV) bieten Rückerstattungen und/oder Kostenunterstützung für F&E-Aufwendungen sowie Kapitaldarlehen für Projekte der Forschung und Entwicklung.

 

Projekte, die von TÜBITAK gefördert werden:

 

  • Konzeptentwicklung
  • Technologieforschung und Forschung zur technischen Machbarkeit
  • Laboruntersuchungen über die Umsetzung von Konzepten in Entwürfe
  • Untersuchungen über Entwürfe und Zeichnungen
  • Prototypenfertigung
  • Konstruktion von Piloteinrichtungen
  • Testproduktion
  • Patent- und Lizenzuntersuchungen
  • Aktivitäten zur Beseitigung von Kundendienstproblemen aufgrund des Produktentwurfs


E. Unterstützung von KMU

 

KMU sind Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Erlös bzw. Umsatz von unter 25 Millionen türkischen Lira jährlich.

 

KMU können folgende Förderungen erhalten:

 

1. Befreiung von Einfuhrabgaben
2. Mehrwertsteuerbefreiung für importierte und im Inland gekaufte Maschinen und Anlagen
3. Darlehensvergabe aus dem Etat
4. Bürgschaften für Kredite

 

Um den finanziellen Bedarf von KMU zu decken, wurde ein Fonds in Höhe von 1 Milliarde türkischen Lira vom Finanzministerium an den Kreditsicherungsfonds (KGF) übertragen und bildet so eine Kreditkapazität von 10 Milliarden türkischen Lira. Verbürgt sind höchstens 1.000.000 türkische Lira pro KMU und 1.500.000 türkische Lira für die Risikogruppe, der das KMU verbunden ist. Der KGF deckt bis zu 80 % des Darlehens ab.

 

5. KOSGEB-Unterstützung für KMU (www.kosgeb.gov.tr)

 

Die Organisation zur Förderung von kleinen und mittelständischen Industrieunternehmen (KOSGEB) leistet mithilfe diverser Fördermittel in den Bereichen Finanzierung, Forschung und Entwicklung, gemeinsame Einrichtungen, Marktforschung, Investitionsstandorte, Marketing, Export und Ausbildung einen wichtigen Beitrag zur Stärkung von KMU.

 

F. Programm für Dissertationen in der Industrie (SANTEZ)

 

Direkte finanzielle Unterstützung für Übernahme neuer Technologien, Prozessentwicklung, Qualitätssteigerung und Umgebungsanpassungsprojekte, die in Partnerschaften mit Hochschulen umgesetzt werden:

 

  • Direkte Förderung von bis zu 75 % der Projektfinanzierung
  • Projektzeitraum von 3 Jahren mit möglicher Verlängerung um 6 Monate
  • Unterstützung von Laboranalysen sowie Testmaterialien und -anlagen
  • Genehmigung der Bewerbungsakte innerhalb von 4 Monaten, Projektüberwachung durch unabhängiges Komitee

 

G. Kredite für technische Entwicklungsprojekte

 

Die türkische Stiftung für Technologieentwicklung (TTGV) stellt langfristige, zinsfreie Darlehen für Projekte der Technologieentwicklung, der Gewinnung von erneuerbaren Energien sowie der Verbesserung der Energieeffizienz und der Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt bereit.

 

Exemplarische Förderung von Umweltprojekten:

 

  • Maximale Beteiligung von 50 % pro Projekt
  • Maximales Budget von 1 Million Euro pro Projekt
  • Volle Rückzahlung 4 Jahre nach Abschluss des Projekts, einschließlich einer tilgungsfreien Zeit von einem Jahr

 

H. Schulungsmittel

 

ISKUR, die türkische Arbeitsverwaltung, kann fachliche Schulungsprojekte für maximal 6 Monate unterstützen.

 

  • Direkte Löhne während der Schulung vor der Einstellung für Praktikanten und für arbeitslose Kandidaten, die bei der ISKUR registriert sind (Teilentlohnung von 15 türkischen Lira/Tag)
  • Übernahme der Sozialbeiträge (Arbeitsunfälle und arbeitsbezogene Erkrankungen) durch ISKUR
  • Programmausgaben wie Ausbilderhonorar oder Gas-, Strom- und Wasserrechnungen werden teilweise von der ISKUR übernommen. Der Gesamtbetrag wird über die Kosten pro Auszubildendem errechnet, wobei der Arbeitsgeber die erteilten Dienstleistungen der ISKUR in Rechnung stellen muss.
  • Für die ISKUR ist der Arbeitgeber (das Unternehmen) der Vertragspartner in diesem Schulungsprogramm.
  • Ein bestimmter Anteil der Auszubildenden muss nach Abschluss des Programms eingestellt werden.

 

Das Bildungsministerium bietet in folgenden Fällen eine Zusammenarbeit an:

 

  • Fachschulen mit erforderlichen Programmen können durch Entscheidung des Ministeriums eröffnet werden.
  • Die allgemeinen Kosten des Weiterbildungsprogramms für die Anpassung der geforderten Programme an einer bereits bestehenden Fachschule können vom Ministerium übernommen werden.


I. Staatliche Zuschüsse für Exporte

 

Hauptziel dieses Programms ist die Anregung von Exporten sowie die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen auf internationalen Märkten. Dieses spezielle Förderpaket erstreckt sich in erster Linie auf Forschung und Entwicklung, Marktforschung, Teilnahme an Ausstellungen und internationalen Messen sowie Ausgaben für Patente, Marken und Industriedesign.