In der Türkei gibt es drei Arten von speziellen Investitionszonen:
1. TECHNOLOGIEENTWICKLUNGSZONEN - TECHNOPARKS
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Technologieentwicklungszonen (TDZ) sind Gebiete, in denen Forschung und Entwicklung sowie Investitionen in hoch technologische Fachgebiete gefördert werden.
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Es gibt 39 solcher Zonen – 27 sind bereits in Betrieb, die restlichen 12 wurden genehmigt und befinden sich derzeit im Bau. In Ankara gibt es sechs TDZ, in Istanbul fünf, in Kocaeli drei und in den restlichen Provinzen (siehe Popup-Tabelle unten) jeweils eine.

Liste der TDZ in der Türkei
*Die mit einem Stern (*) gekennzeichneten TDZ sind in Betrieb.
Vorteile der Technologieentwicklungszonen:
- Aus Softwareentwicklungen und Forschung und Entwicklung erlangte Erträge sind bis zum 31. Dezember 2023 von Einkommens- und Unternehmenssteuern befreit.
- Die Verkäufe von Anwendungssoftware, die ausschließlich in Technologieentwicklungszonen produziert wurde, sind bis zum 31. Dezember 2023 von der Mehrwertsteuer befreit. Dies beinhaltet beispielsweise Software zur Systemverwaltung, Datenverwaltung, Geschäftsanwendungen und Software unterschiedlicher Geschäftsbereiche, wie Internet, Mobilfunk und Militär.
- Gehälter von F&E-Fachkräften und Supportmitarbeitern, die in der Zone tätig sind, werden bis zum 31. Dezember 2023 von allen Steuern befreit. Die Anzahl der Supportmitarbeiter, die unter diese Ausnahme fallen, darf dabei nicht mehr als 10 Prozent der F&E-Fachkräfte betragen.
- Unternehmen können Investitionen vornehmen, die für die Produktion der technologischen Produkte erforderlich sind, die aus den F&E-Projekten in der Zone hervorgehen. Dies gilt für die Technologieentwicklungszone unter der Voraussetzung, dass die Investition von der Betreiberfirma als angemessen eingestuft und durch das Ministerium zugelassen wird.
2. ORGANISIERTE INDUSTRIEZONEN
Organisierte Industriezonen (OIZ) ermöglichen Unternehmen, in einem investorenfreundlichen Umfeld mit fertigen Infrastruktur- und sozialen Einrichtungen zu operieren.
- Die bereitgestellte fertige Infrastruktur umfasst Straßen, Wasser-, Gas- und Stromversorgung, Kommunikationsnetze, Abfallbeseitigung und weitere Serviceleistungen.
- Es gibt 263 OIZ in 80 Provinzen - 148 sind bereits in Betrieb, während die restlichen 115 sich derzeit landesweit im Bau befinden.

Liste der existierenden OIZ nach Provinz
Vorteile der OIZ
Für Investoren, die in den OIZ tätig sind, ergeben sich zusätzlich zum Anreizsystem der Türkei (allgemeine Investitionsanreize, Anreize für Großinvestitionen, regionen- und sektorspezifische Anreize, Anreize für Beschäftigung, F&E-Beihilfen usw.) folgende Vorteile:
- Keine Mehrwertsteuer auf Grundstückserwerbe
- Befreiung von der Grundsteuer für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem Bau der Anlage
- Geringe Wasser-, Erdgas- und Telekommunikationskosten
- Keine Steuer auf die Zusammenlegung und/oder Teilung von Grundstücken (ca. 0,54 % der Gesamtkosten)
- Befreiung von der Gemeindesteuer für den Bau und Betrieb der Anlage
- Befreiung von der Gemeindesteuer auf Festabfälle, wenn die OIZ nicht an die kommunale Entsorgung angeschlossen ist.
3. FREIHANDELSZONEN
- Freihandelszonen sind spezielle Gebiete, die innerhalb der türkischen Landesgrenzen liegen, aber nicht von türkischen Zöllen betroffen sind. Zweck dieser Zonen ist die Steigerung der exportorientierten Investitionen.
- Rechtliche und administrative Bestimmungen in Bezug auf geschäftliche, finanzielle und wirtschaftliche Aspekte, die im Zollgebiet der Türkei gelten, werden in Freihandelszonen entweder nur eingeschränkt angewendet oder entfallen ganz.
- Es gibt in der Türkei 20 FHZ (19 in Betrieb) mit Zugang zu den Märkten der EU und des Nahen Ostens. Sie liegen in nächster Nähe zu den bedeutendsten türkischen Häfen am Mittelmeer, der Ägäis und dem Schwarzen Meer sowie zu internationalen Handelsstraßen.

Liste der FHZ
Vorteile von Freihandelszonen:
- 100 % Befreiung von Zollgebühren und diversen anderen Abgaben
- 100 % Befreiung von Körperschaftssteuer für produzierende Unternehmen
- 100 % Befreiung von der Mehrwertsteuer (MwSt.) und Sonderverbrauchsteuer
- 100 % Befreiung von der Einkommensteuer für Beschäftigte (für Unternehmen, die mindestens 85 % des FOB-Werts der von ihnen in den Freihandelszonen produzierten Güter exportieren)
- Güter können auf unbefristete Zeit in den Freihandelszonen verbleiben.
- Unternehmen können Gewinne aus den Freihandelszonen ungehindert ins Ausland oder in die Türkei abführen.