Alle ausländischen Staatsangehörigen, die in der Türkei leben und/oder arbeiten möchten, müssen innerhalb von einem Monat nach ihrer Ankunft im Land und vor der Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Bei einem langfristigen Aufenthalt in der Türkei hat der Antragsteller folgende Dokumente bei der örtlichen Polizei vorzulegen:
- 4 Passfotos
- Reisepass
- Fotokopien der folgenden Seiten des Reisepasses: Seite mit dem Lichtbild des Antragstellers, Seite mit dem Stempel der letzten Eintragung, Seite mit den Gültigkeits- und Ablaufdaten des Reisepasses
- Bankauszug oder Währungsumtauschbeleg über ein monatliches Einkommen von mindestens 300 US-Dollar
Notwendige Dokumente zur Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung für Arbeitszwecke:
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4 Passfotos
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Reisepass
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Fotokopien der folgenden Seiten des Reisepasses: Seite mit dem Lichtbild des Antragstellers, Seite mit dem Stempel der letzten Eintragung, Seite mit den Gültigkeits- und Ablaufdaten des Reisepasses
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Das Original und eine Kopie der durch das Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit ausgestellten Arbeitserlaubnis