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Beantragen einer Arbeitserlaubnis in der Türkei
Anträge auf Arbeitserlaubnis können innerhalb oder außerhalb der Türkei gestellt werden:
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Ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz außerhalb der Türkei wenden sich mit ihrem Antrag an das türkische Konsulat in ihrem Wohnsitzland oder Heimatland.
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Ausländische Staatsangehörige mit einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung (gültig für mindestens 6 Monate, ausgenommen Aufenthaltsgenehmigungen für Bildungszwecke) können die Arbeitserlaubnis direkt beim Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit beantragen. |
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Ausländische Staatsangehörige, die eine Arbeitserlaubnis im Land ihres Wohnorts beantragen
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Die Onlinebewerbung muss innerhalb von 6 Tagen eingereicht werden.
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Die direkte Bewerbung beim Ministerium muss innerhalb von 10 Tagen eingereicht werden.\
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Wenn alle eingereichten Dokumente richtig und vollständig sind, dauert die Ausstellung ca. 30 Tage.
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Bei einem positiven Bescheid wird der Antragsteller telefonisch oder per E-Mail benachrichtigt.
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Ausländer sind auf einen türkischen Staatsbürger angewiesen, der bevollmächtigt ist, die elektronische Beantragung durchzuführen, da im Rahmen des Verfahrens eine türkische Identifikationsnummer benötigt wird. |
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Nach Erteilung der Arbeitserlaubnis und Genehmigung des Antrags auf Arbeitsvisum vom Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit: |
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Nicht erstattungsfähige Bearbeitungsgebühr für das Arbeitsvisum
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Nicht erstattungsfähige Bearbeitungsgebühr für die Arbeitserlaubnis
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Inhaber eines Arbeitsvisums und einer Arbeitserlaubnis müssen innerhalb von 30 Tagen nach ihrer Ankunft in der Türkei bei der Ausländerabteilung der örtlichen Polizei (Emniyet Müdürlügü Yabancilar Subesi) eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
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Ausländische Staatsangehörige, die eine Arbeitserlaubnis in der Türkei beantragen
Ausländische Staatsangehörige mit einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung, die für mindestens 6 Monate gültig ist, ausgenommen Aufenthaltsgenehmigungen für Bildungszwecke, können die Arbeitserlaubnis direkt beim Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit beantragen.
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Vom Arbeitgeber für den ersten Antrag einzureichende Dokumente • Ein Antrag auf Arbeitserlaubnis beim Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit (eingescannt und im Rahmen der elektronischen Beantragung abgesendet oder gedruckt bei Beantragung direkt beim Ministerium)
• Eine von den Steuerbehörden bestätigte Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung des letzten Geschäftsjahres, (eingescannt und im Rahmen der elektronischen Beantragung abgesendet)
• Das Handelsregisterblatt der Türkei, aus dem die jüngste Kapital- und Eigentumsstruktur des Unternehmens hervorgeht (eingescannt und im Rahmen der elektronischen Beantragung abgesendet)
• Bei Online-Beantragung: eine notariell beglaubigte Vollmacht für die autorisierte Person und der Arbeitsvertrag des Mitarbeiters beim beantragenden Unternehmen (eingescannt und im Rahmen der elektronischen Beantragung abgesendet)
• Bei Unternehmen, die ausländische Experten aus den Bereichen Technik, Bauwesen, Vermittlung und Beratung einstellen möchten: Gehaltsabrechnung eines türkischen Staatsbürgers, der in der gleichen Position angestellt ist, und der Vertrag zwischen dem ausländischen Experten und dem Arbeitgeber (eingescannt und im Rahmen der elektronischen Beantragung abgesendet)
Andere für bestimmte Sektoren einzureichenden Dokumente • Im Bildungssektor: das vom Bildungsministerium ausgestellte Zertifikat als Institut für Privatbildung oder die von den entsprechenden Verwaltungen ausgestellte Genehmigung zum Gründen und Betreiben eines Unternehmens (eingescannt und im Rahmen der elektronischen Beantragung abgesendet)
• Für Unternehmen im Gesundheitssektor, karitative Organisationen und ähnliche Vereine: die Konformitätsbescheinigung, erhaltene Zulassungen oder Lizenzen von den entsprechenden Regierungsorganisationen (eingescannt und im Rahmen der elektronischen Beantragung abgesendet)
• Für zertifizierte Tourismusunternehmen: Kopien der Betriebsgenehmigung und der Fremdenverkehrsinvestitionsbescheinigung vom Ministerium für Kultur und Fremdenverkehr (eingescannt und im Rahmen der elektronischen Beantragung abgesendet)
Von ausländischen Personen für den ersten Antrag einzureichende Dokumente • Beantragungsformular für Ausländer (eine Kopie des gedruckten Online-Formulars vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer unterzeichnet oder eine Kopie des gedruckten Online-Formulars in Verbindung mit dem Arbeitsvertrag) Bei Anträgen innerhalb der Türkei: eine gültige Aufenthaltsgenehmigung (eingescannt und im Rahmen der elektronischen Beantragung abgesendet)
• Mit Ausnahme von Aufenthaltsgenehmigungen zu Bildungszwecken muss die Aufenthaltsgenehmigung für mindestens sechs Monate gültig sein. Andernfalls muss der Antragsteller den Antrag aus dem eigenen Land über ein türkisches Konsulat bzw. eine Botschaft stellen.
• Eine notariell beglaubigte Kopie einer Übersetzung des Reisepasses in die türkische Sprache (eingescannt und im Rahmen der elektronischen Beantragung abgesendet)
Zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten müssen Ausländer, die eine Arbeitserlaubnis als Experten in bestimmten Feldern beantragen, die folgenden Dokumente vorlegen.
• Für Antragsteller, die ihre höhere Bildung außerhalb der Türkei erhalten haben: ausländisches Äquivalent eines Abschlusses in Übereinstimmung mit den Bestimmungen für Äquivalente von im Ausland erhaltenen Abschlüssen, gemäß Artikeln 3 und 7/p des Gesetzes Nr. 2547 (eingescannt und im Rahmen der elektronischen Beantragung abgesendet)
• Sofern vom Ministerium für notwendig erachtet: eine übersetzte und notariell beglaubigte Kopie des Abschlusses oder der vorläufigen Abschlussbestätigung, für Piloten den Pilotenschein aus dem Heimatland (eingescannt und im Rahmen der elektronischen Beantragung abgesendet; auch für die Antragsakte in gedruckter Form)
• Für zertifizierte Tourismusunternehmen: Kopien des Arbeitsvertrags in türkischer Sprache und der Muttersprache des Antragstellers in Verbindung mit dem in die türkische Sprache übersetzten Empfehlungsschreiben (eingescannt und im Rahmen der elektronischen Beantragung abgesendet; bei direkter Beantragung in gedruckter Form)
• Für Ausländer, die in dem Bildungsministerium unterstellten Bildungseinrichtungen eingestellt werden sollen: von diesem Ministerium ausgestellter Befähigungsnachweis (eingescannt und im Rahmen der elektronischen Beantragung abgesendet)
Vom Arbeitgeber für die Verlängerung einer Arbeitserlaubnis einzureichende Dokumente • Ein Antrag auf Arbeitserlaubnis beim Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit (eingescannt und im Rahmen der Online-Beantragung elektronisch abgesendet oder gedruckt bei Beantragung direkt beim Ministerium)
• Dokumente, aus denen hervorgeht, dass das Arbeitgeberunternehmen keine Steuerschulden hat (online beim Finanzministerium verfügbar)
• Dokumente, aus denen hervorgeht, dass das Arbeitgeberunternehmen keine Sozialversicherungsschulden hat (online beim Sozialversicherungsinstitut verfügbar)
• Im Fall einer Änderung der Kapital- oder Eigentumsstruktur des Arbeitgeberunternehmens: eine beglaubigte Kopie des Handelsregisterblatts der Türkei, aus dem die jüngste Kapital- und Eigentumsstruktur des Unternehmens hervorgeht (eingescannt und im Rahmen der Online-Beantragung elektronisch abgesendet)
• Bei Online-Beantragung: eine notariell beglaubigte Vollmacht für die autorisierte Person und der Arbeitsvertrag des Mitarbeiters beim beantragenden Unternehmen (eingescannt und im Rahmen der Online-Beantragung elektronisch abgesendet)
Von ausländischen Personen für die Verlängerung einer Arbeitserlaubnis einzureichende Dokumente • Beantragungsformular für Ausländer (eine Kopie des gedruckten Online-Formulars vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer unterzeichnet oder eine Kopie des gedruckten Online-Formulars in Verbindung mit dem Arbeitsvertrag)
• Aufenthaltsgenehmigung (eingescannt und im Rahmen der Online-Beantragung elektronisch abgesendet)
• Vorhandene Arbeitserlaubnis und Begleitschreiben (eingescannt und im Rahmen der Online-Beantragung elektronisch abgesendet)
• Eine notariell beglaubigte Kopie einer Übersetzung des Reisepasses in die türkische Sprache (eingescannt und im Rahmen der Online-Beantragung elektronisch abgesendet)
• Falls der ausländische Mitarbeiter die Arbeitsstelle zwischen dem Bildungsministerium unterstellten Bildungseinrichtungen wechselt: der erneuerte Befähigungsnachweis dieses Ministeriums (eingescannt und im Rahmen der Online-Beantragung elektronisch abgesendet)
• Für Ausländer, die als Ingenieure, Architekten oder Stadtplaner arbeiten: eine vorläufige Mitgliedsbescheinigung des Verbands der Handelskammern türkischer Ingenieure und Architekten gemäß Artikel 36 des Gesetzes Nr. 6235 (eingescannt und im Rahmen der Online-Beantragung elektronisch abgesendet)
Kriterien für den Erhalt einer Arbeitserlaubnis für Ausländer Die vom türkischen Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit erlassenen Bewertungskriterien für die schnelle und objektive Durchführung von Transaktionen im Zusammenhang mit der Beantragung einer Arbeitserlaubnis durch Ausländer sind im Folgenden festgehalten:
1) In dem Betrieb, für den die Arbeitserlaubnis beantragt wird, müssen mindestens fünf Bürger der Republik Türkei angestellt sein. Falls der Ausländer, der die Arbeitserlaubnis beantragt, ein Teilhaber des Betriebs ist, muss die vorgenannte Bedingung über fünf angestellte Bürger der Türkei in den letzten sechs Monaten einer vom Ministerium ausgestellten einjährigen Arbeitserlaubnis erfüllt werden. Falls die Arbeitserlaubnis für mehrere Ausländer im selben Betrieb beantragt wird, muss die Bedingung über fünf angestellte Bürger der Türkei nach dem ersten Erhalt einer Arbeitserlaubnis durch einen Ausländer für jeden weiteren Ausländer einzeln erfüllt werden.
2) Die Kapitalrücklage des Betriebs muss mindestens 100.000 Türkische Lira betragen, oder der geringste Bruttoumsatz muss mindestens 800.000 Türkischen Lira entsprechen, oder der Exportbetrag im letzten Jahr muss mindestens 250.000 US-Dollar entsprechen.
3) Für die Beantragung einer Arbeitserlaubnis für Ausländer bezüglich der Anstellung in Vereinen oder Stiftungen trifft Artikel 2 nicht zu, und für Bewertungen der Beantragung einer Arbeitserlaubnis für Ausländer bezüglich der Anstellung in Vertretungen ausländischer Fluggesellschaften in der Türkei sowie im Bildungssektor und im Sektor der häuslichen Pflege treffen Artikel 1 und 2 nicht zu.
4) Ein Ausländer, der Teilhaber des Unternehmens ist, für das er eine Arbeitserlaubnis beantragt, muss mindestens einen Anteil von 20 % am Unternehmen besitzen, und dieser Anteil muss mindestens einem Wert von 40.000 Türkischen Lira entsprechen.
5) Die Höhe des vom Arbeitgeber angegebenen Gehalts des Ausländers muss seiner Position und Kompetenz entsprechen. Dementsprechend muss das Gehalt des Ausländers, bezogen auf den zum Antragsdatum gültigen Mindestlohn, mindestens die Höhe der folgenden Beträge aufweisen:
• 6,5-facher Betrag des Mindestlohns für leitende Angestellte und Piloten sowie Ingenieure und Architekten, die eine vorläufige Arbeitserlaubnis beantragen
• 4-facher Betrag des Mindestlohns für Markt- oder Filialleiter sowie Ingenieure und Architekten
• 3-facher Betrag des Mindestlohns für Personen in Anstellungsverhältnissen, die Fachkenntnisse und Erfahrung erfordern, sowie für Lehrer
• 1,5-facher Betrag des Mindestlohns für Personen in Anstellungsverhältnissen in der häuslichen Pflege und anderen Tätigkeiten
6) Anträge für Personen, die als Masseure oder Wellness-Therapeuten mit geforderten Fachkenntnissen und Berufserfahrung in Tourismuseinrichtungen mit mindestens vier vom türkischen Ministerium für Kultur und Fremdenverkehr erteilten Sternen und einem nachgewiesen vorhandenen Massagesalon oder an lizenzierten Ferienorten eingestellt werden sollen, werden bearbeitet. Anträge von Einrichtungen und Betrieben, die diese Kriterien nicht erfüllen, werden hingegen als nicht geeignet angesehen.
7) Für Ausländer, die von Unternehmen im Unterhaltungssektor oder im Bereich der touristischen Animation in Tätigkeiten eingestellt werden sollen, die Fachkenntnisse und Erfahrung erfordern, ist keine getrennte Quotenbewerbung erforderlich, sofern in diesen Unternehmen mindestens 10 Bürger der Republik Türkei angestellt sind.