Beschäftigungsverhältnisse werden innerhalb der Türkei primär durch Arbeitsrecht und Gewerkschaftsgesetze geregelt.
Gemäß Arbeitsrecht gibt es unterschiedliche Arten von Beschäftigungsverträgen:
a) Beschäftigungsverträge zur zeitweiligen und Dauerbeschäftigung
b) Zeitlich befristete und unbefristete Beschäftigungsverträge
c) Beschäftigungsverträge zur Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigung
d) Beschäftigungsverträge zur Arbeit auf Abruf
e) Beschäftigungsverträge mit Probezeit
f) Gruppenarbeitsverträge
Bei Beschäftigungsverträgen kommen weder Stempelsteuer und sonstige Gebühren oder Zölle zur Anwendung.
Jegliche Form der Diskrimierung von Mitarbeitern hinsichtlich Sprache, Rasse, Geschlecht, politischer Gesinnung, philosophischer Einstellung, Religion und ähnlicher Kriterien ist gesetzlich untersagt. Geschlechtsspezifische Diskriminierung von Mitarbeitern ist auch dahingehend untersagt, dass Bezüge nicht von den Bezügen anderer Mitarbeiter abweichen dürfen, welche dieselben oder gleichwertige Aufgaben ausführen.
Arbeitszeit und Überstunden
Gemäß Arbeitsrecht beträgt die maximale Arbeitsstundenanzahl 45 pro Woche. Grundsätzlich sollten diese 45 Stunden gleichmäßig auf die Arbeitstage verteilt werden. Allerdings kann die Verteilung in Absprache mit dem Arbeitgeber und unter Einhaltung des Arbeitsrechtes entsprechend angeglichen werden.
In der Regel werden über 45 Stunden pro Woche hinausreichende Arbeitsleistungen als „Überstunden“ abgegolten. Bei der Vergütung von Überstunden werden 50 Prozent des regulären Arbeitsentgeltes auf den regulären Stundensatz aufgeschlagen. Statt Überstunden auszahlen zu lassen, können sich Mitarbeiter pro Überstunde auch 1,5 Stunden Freizeit gutschreiben lassen. An Wochenenden und öffentlichen Feiertagen geleistete Überstunden werden mit einem freien Tag plus Überstundenvergütung entlohnt. Diese Sätze können auf Grundlage einzelner oder Sammelarbeitsverträge zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber erhöht werden. Die jährliche Überstundenanzahl darf 270 nicht überschreiten.
Bezahlter Jahresurlaub
Pro Jahr gibt es sechs reguläre Feiertage (1. Januar, 23. April, 1. Mai, 19. Mai, 30. August, 29. Oktober) sowie zwei religiöse Feiertage; acht Feiertage insgesamt. Angestellte genießen folgende Ansprüche auf bezahlten Urlaub, sofern Sie mindestens ein Jahr einschließlich Probezeit für das Unternehmen tätig waren:
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1 – 5 Jahre (einschließlich) |
14 Arbeitstage |
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5 – 15 Jahre |
20 Arbeitstage |
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ab 15 Jahren (einschließlich) |
26 Arbeitstage |
Diese Ansprüche entsprechen den gesetzlichen Mindestanforderungen und können auf Grundlage einzelner oder Sammelarbeitsverträge zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber erhöht werden.
Gemäß Arbeitsrecht können Gehälter und sonstige Vergütungen in türkischer Lira (TRY) per Überweisung auf das Bankkonto des Mitarbeiters oder am Arbeitsplatz ausgezahlt werden. Sofern Gehälter und sonstige Vergütungen nicht per Banküberweisung erfolgen, wird dem Arbeitsnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt. Gehälter/Vergütungen können auch in ausländischer Währung ausgezahlt werden. In diesem Fall werden Gehälter/Vergütungen auf der Grundlage des am Auszahlungstages gültigen Wechselkurses ausgezahlt.